Bescheidprüfung

Widerspruch gegen Ihren Rentenbescheid.

Ich prüfe Ihren Bescheid, wahre die Widerspruchsfrist und vertrete Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Ein Bescheid, der Jahrzehnte wirkt

Der Rentenbescheid legt fest, was Sie monatlich erhalten - meist für den Rest Ihres Lebens. Genau deshalb lohnt sich die Prüfung: Schon eine nicht berücksichtigte Ausbildungszeit oder ein falsch angesetzter Abschlag summiert sich über die Jahre zu erheblichen Beträgen.

Ich gleiche den Bescheid Zeile für Zeile mit Ihrem Versicherungsverlauf und Ihrem tatsächlichen Erwerbsleben ab und erkläre Ihnen verständlich, wie die Zahlen zustande kommen.

Die Monatsfrist - der wichtigste Punkt

Ab Zugang des Bescheids haben Sie einen Monat Zeit für den Widerspruch. Danach wird der Bescheid bestandskräftig und lässt sich nur noch in engen Ausnahmefällen korrigieren.

Wenn die Zeit knapp ist, lege ich zunächst fristwahrend Widerspruch ein und reiche die Begründung nach, sobald alle Unterlagen vorliegen. Melden Sie sich daher lieber zu früh als zu spät.

So läuft das Verfahren ab

Nach dem Widerspruch prüft die Rentenversicherung den Fall erneut; typischerweise dauert das drei bis sechs Monate. Ich begründe den Widerspruch, reiche fehlende Nachweise nach und führe den gesamten Schriftwechsel für Sie.

Hilft der Widerspruch nicht, ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich - für Versicherte gerichtskostenfrei. Auch dort vertrete ich Sie im Rahmen meiner Befugnisse als registrierte Rentenberaterin.

So berate ich

Persönlich, bei Ihnen oder digital.

Sie wählen das Beratungsformat, das zu Ihrem Alltag passt.

In meinem Büro in Bad Abbach

Persönliches Gespräch in ruhiger, vertraulicher Atmosphäre.

Ich komme zu Ihnen

In Regensburg und Umgebung besuche ich Sie zuhause oder an einem Ort Ihrer Wahl.

Digital per Videokonferenz

Flexible Beratung per Video - unkompliziert, dokumentensicher und ohne Anfahrt.

Leistungen

Beratung für jede Rentenfrage.

Kontenklärung

Lückenlose Prüfung Ihres Versicherungsverlaufs - damit keine Beitragszeit verloren geht.

Rentenantrag

Sorgfältige Vorbereitung und Begleitung Ihres Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung.

Beratung zum Rentenbeginn

Wann kann ich in Rente gehen, mit welchen Abschlägen - und was kostet ein früherer Start?

Bescheidprüfung & Widerspruch

Prüfung Ihres Rentenbescheids sowie Vertretung im Widerspruchsverfahren.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen.

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?

Einen Monat ab Zugang des Bescheids. Die Frist ist gesetzlich und wird streng gehandhabt - ein fristwahrender Widerspruch kann zunächst auch ohne ausführliche Begründung eingelegt und später begründet werden.

Woran erkenne ich, dass ein Rentenbescheid fehlerhaft ist?

Typische Fehler sind fehlende Beitrags-, Ausbildungs- oder Kindererziehungszeiten, falsch berechnete Abschläge, nicht berücksichtigte Zurechnungszeiten oder eine falsche Rentenart. Sicherheit gibt nur der Abgleich von Bescheid und Versicherungsverlauf.

Was kostet mich ein Widerspruchsverfahren?

Das Verfahren bei der Rentenversicherung selbst ist kostenfrei; für meine Tätigkeit fällt ein Honorar an, das wir vorab besprechen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen sozialrechtliche Verfahren - die Deckungsanfrage stelle ich für Sie.

Was passiert, wenn der Widerspruch abgelehnt wird?

Dann können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht erheben. Das Verfahren dort ist für Versicherte gerichtskostenfrei. Ich schätze die Erfolgsaussichten vorab ehrlich ein.

Können Sie einen Bescheid auch nur prüfen, ohne Widerspruch?

Ja. Die reine Bescheidprüfung ist ein häufiger Anlass: Sie senden mir Bescheid und Versicherungsverlauf, ich prüfe auf Vollständigkeit und Richtigkeit und sage Ihnen, ob sich ein Widerspruch lohnt.

Termin vereinbaren

Reden wir über Ihre Rente.

Schreiben Sie mir per E-Mail oder über das Kontaktformular - ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen.