Erwerbsminderung

Erwerbsminderungsrente verständlich erklärt.

Ich prüfe Ihre Voraussetzungen, begleite den Antrag und vertrete Sie, wenn die Rentenversicherung ablehnt.

Erwerbsminderungsrente - wann sie greift

Die Erwerbsminderungsrente sichert Sie ab, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr im bisherigen Umfang arbeiten können. Entscheidend ist nicht die Diagnose, sondern das verbliebene Leistungsvermögen: Wie viele Stunden täglich können Sie unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts noch arbeiten?

Unter drei Stunden bedeutet volle Erwerbsminderung, drei bis unter sechs Stunden teilweise Erwerbsminderung. Daneben müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein - typischerweise fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.

Der Antrag: worauf es wirklich ankommt

Über den Antrag entscheidet die Deutsche Rentenversicherung überwiegend nach Aktenlage. Deshalb ist die medizinische Dokumentation der Kern des Verfahrens: aktuelle Befunde, Reha-Entlassungsberichte, Facharztberichte und eine nachvollziehbare Beschreibung Ihres Arbeitsalltags.

Ich sichte Ihre Unterlagen vorab, weise auf Lücken hin und formuliere den Antrag so, dass Ihre Einschränkungen im Sinne des Rentenrechts sichtbar werden - nicht nur medizinisch, sondern bezogen auf konkrete Tätigkeiten.

Nach der Ablehnung: Widerspruch und Klage

Ablehnungen sind häufig und selten das Ende. Innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids können Sie Widerspruch einlegen. Ich prüfe das eingeholte Gutachten auf Widersprüche zu Ihren Befunden, ergänze fehlende ärztliche Stellungnahmen und begründe den Widerspruch fristgerecht.

Bleibt der Widerspruch erfolglos, ist die Klage vor dem Sozialgericht möglich. Sie erhalten von mir vorab eine ehrliche Einschätzung der Erfolgsaussichten, statt eines Verfahrens um jeden Preis.

So berate ich

Persönlich, bei Ihnen oder digital.

Sie wählen das Beratungsformat, das zu Ihrem Alltag passt.

In meinem Büro in Bad Abbach

Persönliches Gespräch in ruhiger, vertraulicher Atmosphäre.

Ich komme zu Ihnen

In Regensburg und Umgebung besuche ich Sie zuhause oder an einem Ort Ihrer Wahl.

Digital per Videokonferenz

Flexible Beratung per Video - unkompliziert, dokumentensicher und ohne Anfahrt.

Leistungen

Beratung für jede Rentenfrage.

Kontenklärung

Lückenlose Prüfung Ihres Versicherungsverlaufs - damit keine Beitragszeit verloren geht.

Rentenantrag

Sorgfältige Vorbereitung und Begleitung Ihres Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung.

Beratung zum Rentenbeginn

Wann kann ich in Rente gehen, mit welchen Abschlägen - und was kostet ein früherer Start?

Bescheidprüfung & Widerspruch

Prüfung Ihres Rentenbescheids sowie Vertretung im Widerspruchsverfahren.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen.

Wann habe ich Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente?

Grundsätzlich, wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden täglich arbeiten können und die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen: in der Regel fünf Jahre Wartezeit und drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung.

Was ist der Unterschied zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderung?

Wer noch drei bis unter sechs Stunden täglich arbeiten kann, erhält eine teilweise Erwerbsminderungsrente. Bei unter drei Stunden täglich besteht Anspruch auf die volle Erwerbsminderungsrente. Maßgeblich ist das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, nicht Ihr bisheriger Beruf.

Mein Antrag auf Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt - was nun?

Ein großer Teil der Anträge wird zunächst abgelehnt. Sie haben einen Monat Zeit für den Widerspruch. Ich prüfe die Ablehnung, die zugrunde liegenden Gutachten und Ihre ärztlichen Befunde und führe das Widerspruchsverfahren für Sie.

Wie viel darf ich zur Erwerbsminderungsrente dazuverdienen?

Es gelten Hinzuverdienstgrenzen, die sich an Ihrem früheren Einkommen orientieren und regelmäßig angepasst werden. Bei voller Erwerbsminderung ist die Grenze deutlich niedriger als bei teilweiser. Ich rechne Ihnen Ihre persönliche Grenze konkret aus.

Wie lange dauert das Verfahren?

Bis zum Bescheid vergehen meist drei bis sechs Monate, bei Gutachten auch länger. Ein Widerspruchsverfahren dauert typischerweise nochmals drei bis sechs Monate. Eine vollständige, gut belegte Antragstellung verkürzt das Verfahren spürbar.

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