Kosten, die Sie vorher kennen
Bevor ich für Sie tätig werde, schätze ich den Aufwand ein und halte die Vergütung schriftlich fest. Es gibt keine Überraschungen auf der Rechnung und keine Beauftragung, ohne dass Sie die Kosten kennen.
Grundlage ist entweder eine Abrechnung nach Zeitaufwand oder - insbesondere in Verfahren - nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Welche Variante zu Ihrem Anliegen passt, besprechen wir am Anfang.
