Übergang in den Ruhestand

Flexirente clever nutzen.

Teilrente, Weiterarbeit und Ausgleichszahlungen - ich zeige Ihnen, wie Sie Ihren Übergang in die Rente flexibel und finanziell klug gestalten.

Flexirente - gleitend in den Ruhestand

Der Ausstieg aus dem Berufsleben muss kein Stichtag sein. Mit den Flexirenten-Regelungen können Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren, einen Teil Ihrer Rente vorziehen und den Rest später beziehen - oder nach dem Rentenbeginn einfach weiterarbeiten.

Der Reiz liegt in der Kombination: Teilrente, Arbeitsentgelt und spätere Vollrente lassen sich so aufeinander abstimmen, dass Abschläge klein bleiben und Ihr Einkommen im Übergang stabil ist.

Teilrente statt Alles-oder-nichts

Sie bestimmen selbst, welchen Anteil Ihrer Altersrente Sie beziehen - ab 10 Prozent aufwärts, in Schritten frei wählbar. Nur der bezogene Anteil wird mit Abschlägen belegt, der Rest bleibt unangetastet und wächst durch weitere Beiträge sogar weiter.

Gerade für Beschäftigte, die ab 63 kürzertreten möchten, ist die Teilrente oft deutlich günstiger als die volle vorgezogene Altersrente.

Abschläge ausgleichen und Zuschläge sichern

Wer früher in Rente geht, kann die Abschläge durch Ausgleichszahlungen an die Deutsche Rentenversicherung ganz oder teilweise vermeiden. Diese Zahlungen sind als Altersvorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar - häufig lohnt sich eine Verteilung auf mehrere Jahre.

Umgekehrt gibt es Zuschläge, wenn Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten und die Rente später beginnen lassen. Welche Variante für Sie rechnerisch aufgeht, zeige ich Ihnen mit konkreten Beträgen aus Ihrem Versicherungsverlauf.

So berate ich

Persönlich, bei Ihnen oder digital.

Sie wählen das Beratungsformat, das zu Ihrem Alltag passt.

In meinem Büro in Bad Abbach

Persönliches Gespräch in ruhiger, vertraulicher Atmosphäre.

Ich komme zu Ihnen

In Regensburg und Umgebung besuche ich Sie zuhause oder an einem Ort Ihrer Wahl.

Digital per Videokonferenz

Flexible Beratung per Video - unkompliziert, dokumentensicher und ohne Anfahrt.

Leistungen

Beratung für jede Rentenfrage.

Kontenklärung

Lückenlose Prüfung Ihres Versicherungsverlaufs - damit keine Beitragszeit verloren geht.

Rentenantrag

Sorgfältige Vorbereitung und Begleitung Ihres Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung.

Beratung zum Rentenbeginn

Wann kann ich in Rente gehen, mit welchen Abschlägen - und was kostet ein früherer Start?

Bescheidprüfung & Widerspruch

Prüfung Ihres Rentenbescheids sowie Vertretung im Widerspruchsverfahren.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen.

Was ist die Flexirente?

Die Flexirente ist kein eigener Rentenanspruch, sondern ein Bündel von Regelungen, mit denen sich der Übergang vom Beruf in den Ruhestand gleitend gestalten lässt: Teilrente, Weiterarbeit neben der Rente und zusätzliche Beitragszahlungen zum Ausgleich von Abschlägen.

Wie funktioniert die Teilrente?

Sie können Ihre Altersrente als Teilrente in frei wählbarer Höhe ab 10 Prozent der Vollrente beziehen und daneben weiterarbeiten. So sinkt der Abschlag gegenüber einer vollen vorgezogenen Rente, und Sie erwerben weiter Rentenanwartschaften.

Darf ich neben der Flexirente unbegrenzt dazuverdienen?

Bei vorgezogenen Altersrenten sind die Hinzuverdienstgrenzen seit 2023 entfallen. Bei Erwerbsminderungsrenten gelten weiterhin Grenzen. Steuerlich und beim Krankenkassenbeitrag sollte die Kombination trotzdem vorab geprüft werden.

Lohnt sich die Weiterarbeit nach dem Rentenbeginn?

Häufig ja. Wer nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet und auf die Versicherungsfreiheit verzichtet, erhöht seine Rente weiter. Zusätzlich steigt die Rente durch Zuschläge, wenn Sie den Rentenbeginn hinausschieben.

Kann ich Abschläge im Rahmen der Flexirente ausgleichen?

Ja. Ab dem 50. Lebensjahr können Sie Ausgleichszahlungen nach § 187a SGB VI leisten - auch in Teilbeträgen über mehrere Jahre und steuerlich absetzbar. Ich rechne Ihnen durch, ob sich das in Ihrem Fall rechnet.

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