Rentenbeginn

Rente mit 63 und Abschläge.

Wann Sie in Rente gehen können, mit welchen Abschlägen zu rechnen ist und was ein früherer Start kostet - dazu berate ich Sie individuell.

Rente mit 63 - was dahinter steckt

Hinter dem Schlagwort stecken zwei verschiedene Renten: die Altersrente für langjährig Versicherte ab 63 mit 35 Versicherungsjahren und Abschlägen sowie die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 45 Jahren, die je nach Jahrgang abschlagsfrei früher möglich ist.

Welche Variante für Sie überhaupt in Frage kommt, hängt an Ihrem Geburtsjahrgang und an den Zeiten in Ihrem Versicherungskonto - etwa daran, ob Zeiten der Arbeitslosigkeit mitzählen oder nicht.

Was ein früherer Rentenbeginn kostet

Jeder Monat vor Ihrer persönlichen Altersgrenze kostet 0,3 Prozent Rente - dauerhaft, nicht nur bis zur Regelaltersgrenze. Bei drei Jahren früherem Beginn sind das 10,8 Prozent weniger, und zwar für den Rest des Lebens sowie in der abgeleiteten Hinterbliebenenrente.

Dem steht gegenüber, dass Sie die Rente länger beziehen. Ob sich der frühere Start für Sie rechnet, ist deshalb eine Rechnung mit Steuer, Krankenversicherungsbeiträgen und Ihrer Lebenssituation - keine Bauchentscheidung.

Abschläge ausgleichen und Übergänge gestalten

Abschläge lassen sich durch eine Ausgleichszahlung an die Rentenversicherung ganz oder teilweise vermeiden. Solche Zahlungen sind steuerlich absetzbar und in Teilbeträgen über mehrere Jahre möglich.

Häufig ist auch die Kombination sinnvoll: Teilrente, Altersteilzeit oder ein späterer Beginn um wenige Monate. Ich rechne Ihnen die Varianten mit konkreten Beträgen durch, damit Sie Ihren Rentenbeginn bewusst wählen.

So berate ich

Persönlich, bei Ihnen oder digital.

Sie wählen das Beratungsformat, das zu Ihrem Alltag passt.

In meinem Büro in Bad Abbach

Persönliches Gespräch in ruhiger, vertraulicher Atmosphäre.

Ich komme zu Ihnen

In Regensburg und Umgebung besuche ich Sie zuhause oder an einem Ort Ihrer Wahl.

Digital per Videokonferenz

Flexible Beratung per Video - unkompliziert, dokumentensicher und ohne Anfahrt.

Leistungen

Beratung für jede Rentenfrage.

Kontenklärung

Lückenlose Prüfung Ihres Versicherungsverlaufs - damit keine Beitragszeit verloren geht.

Rentenantrag

Sorgfältige Vorbereitung und Begleitung Ihres Antrags bei der Deutschen Rentenversicherung.

Beratung zum Rentenbeginn

Wann kann ich in Rente gehen, mit welchen Abschlägen - und was kostet ein früherer Start?

Bescheidprüfung & Widerspruch

Prüfung Ihres Rentenbescheids sowie Vertretung im Widerspruchsverfahren.

Häufige Fragen

Antworten auf Ihre Fragen.

Kann ich noch mit 63 in Rente gehen?

Ja - die Altersrente für langjährig Versicherte ist ab 63 möglich, wenn Sie 35 Versicherungsjahre haben. Sie ist allerdings mit Abschlägen von 0,3 Prozent je Monat vorzeitigen Bezugs verbunden, maximal rund 14,4 Prozent.

Wer kann abschlagsfrei vorzeitig in Rente gehen?

Besonders langjährig Versicherte mit 45 Versicherungsjahren können abschlagsfrei vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen. Der maßgebliche Zeitpunkt hängt vom Geburtsjahrgang ab und liegt für jüngere Jahrgänge bei 65 Jahren.

Wie hoch sind die Abschläge genau?

0,3 Prozent pro Monat, den Sie die Rente vor Ihrer persönlichen Altersgrenze beziehen. Die Kürzung gilt dauerhaft - auch für die spätere Hinterbliebenenrente.

Kann ich Abschläge ausgleichen?

Ja, durch eine Ausgleichszahlung nach § 187a SGB VI, oft ab dem 50. Lebensjahr möglich und in Teilbeträgen. Ob sich das rechnet, hängt von Steuerwirkung, Lebenserwartung und Liquidität ab - das rechnen wir gemeinsam durch.

Darf ich neben der vorgezogenen Altersrente arbeiten?

Ja. Die Hinzuverdienstgrenzen bei vorgezogenen Altersrenten sind seit 2023 entfallen, Sie können unbegrenzt dazuverdienen. Steuer- und beitragsrechtlich sollte das trotzdem vorher geprüft werden.

Termin vereinbaren

Reden wir über Ihre Rente.

Schreiben Sie mir per E-Mail oder über das Kontaktformular - ich melde mich in der Regel innerhalb eines Werktags bei Ihnen.