Allgemeine Information
Was ist ein Rentenberater?
„Rentenberater" ist eine gerichtlich zugelassene, gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung - vergleichbar mit der Anwaltschaft, beschränkt auf das Sozialrecht rund um die Rente.
Unabhängig
Vertreter ausschließlich der Interessen der Mandanten.
An das RVG gebunden
Vergütung nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz.
Organ der Rechtspflege
Unter Aufsicht des Bundesamtes für Justiz.
Tätigkeitsfeld
Sozialrecht rund um die Rente
Schwerpunkt sind alle sozialrechtlichen Sachgebiete mit Bezug zu rentenrechtlichen Fragen - insbesondere gesetzliche Rentenversicherung, Unfall- und Pflegeversicherung sowie Versorgungs- und Schwerbehindertenrecht. Die Tätigkeit umfasst Antragstellung, Anspruchsverfolgung und gerichtliche wie außergerichtliche Vertretung.
Zulassung
Strenge Voraussetzungen
Persönliche Eignung und Zuverlässigkeit, eine den Berufsanforderungen angemessene Sachkunde sowie einschlägige berufspraktische Erfahrung - etwa durch jahrelange Tätigkeit bei einem Sozialversicherungsträger.
Rahmenbedingungen
Recht wie bei der Anwaltschaft
Das Berufsrecht orientiert sich inhaltlich an dem der Anwaltschaft. Für die Dienstleistung - rechtlich ein Geschäftsbesorgungsvertrag - erhält der Rentenberater Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
